Online Expert Days

Brauche ich eine A1 Bescheinigung?

Die A1 Bescheinigung basiert auf einer EU-Verordnung und dient zum Nachweis, dass eine aufrechte Sozialversicherung im Heimatland vorliegt. Alle Personen, die sich in einem Dienstverhältnis befinden (ArbeitnehmerInnen, selbstständig erwerbstätige Personen, verbeamtete Personen) und von ihrem Unternehmen „entsendet“ werden, müssen eine A1 Bescheinigung mitführen. Dies gilt nicht nur für längere Aufenthalte in einem der EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch für kurze Dienstreisen z. B. Teilnahme an Veranstaltungen, Kundenterminen etc.

Die A1 Bescheinigung muss beim jeweiligen Krankenversicherungsträger ausgefüllt und beantragt werden. Diese Bescheinigung ist dann von der DienstnehmerIn mitzuführen.

Auch deine Teilnahme an den Online Expert Days gilt als Dienstreise. Solltest du NICHT aus Österreich anreisen, benötigst du eben diese Bestätigung.